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Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2

28.04.2024 07:26 Uhr von Mario Wachsmuth

 

Für neu zu errichtende Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ein sommerlicher Wärmeschutznachweis zu führen (sanierte Gebäude bzw. Bestandsimmobilien sind von der Nachweispflicht ausgenommen). Die EnEV nimmt dabei Bezug auf die DIN 4108-2 [1].  

 

Ziel und Zweck des sommerlichen Wärmeschutzes

Im Winter müssen Gebäude beheizt werden, weil sie aufgrund niedriger Außentemperaturen Energie (Wärme) an ihre Umgebung übertragen. Im Sommer nimmt das Gebäude Energie auf. Die Innenraumtemperatur steigt so lange an, bis ein Gleichgewicht zwischen Raum- und Außentemperatur besteht.

Durch die Überprüfung des sommerlichen Wärmeschutzes sollen unzumutbar hohe Temperaturen in Gebäuden, welche energie- und kostenintensive Maßnahmen (z. B. aktive Kühlung) zur Folge haben können, vermieden oder zumindest reduziert werden.

Bereits in der Planungsphase ist der sommerliche Wärmeschutz zu berücksichtigen. Hier können z. B. die Ausrichtung der Fenster, eine außenliegende Verschattung oder die Wahl der Verglasung hilfreich sein.

 

Nachweisverfahren des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2

 

Vereinfachtes Verfahren:


Der normative Rechengang nach DIN 4108-2 Kap. 8.3 - das Sonneneintragskennwertverfahren - erfolgt als Gegenüberstellung des vorhandenen Sonneneintragskennwertes Svorh zu dem zulässigen Sonneneintragskennwertes Szul.

Hierbei werden die Größe und Qualität von Fenster und Sonnenschutz zur Grundfläche des Raumes ermittelt und bewertet. Anschließend werden verschieden Faktoren gegengerechnet. Dazu zählen die Bauart in Bezug zur möglichen Nachtlüftung der Räume, der grundflächenbezogene Fensterflächenanteil, die eventuelle Nutzung von Sonnenschutzglas, die Neigung und Orientierung der Fensterflächen sowie der Einsatz passiver Kühlmaßnahmen.

 

Gebäudesimulation:

Alternativ kann nach DIN 4108-2 Kap. 8.4 eine thermische Simulationsrechnung durchgeführt werden. Die Besonderheit der Simulation liegt in der Ermittlung von Übertemperaturgradstunden der kritischen Räume oder des gesamten Gebäudes.

Eine Gebäudesimulation kann dazu führen, dass dem Bauherrn manche Investition für den
sommerlichen Wärmeschutz erspart bleibt. Sie kann architektonische Lösungen möglich machen, welche gegebenfalls mit dem gängigen Verfahren nicht nachgewiesen werden könnten.

 

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Normen:

[1] DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, Februar 2013